Verfahren-
beistand-
schaft

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Über das Büro in Köln bietet die Via Nova die Möglichkeit der Verfahrensbeistandschaft an. Diese kann im Rahmen eines Familiengerichtsverfahren für das minderjährige Kind vom Gericht bestellt werden, soweit dies zur Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.

Über das Büro in Köln bietet die Via Nova die Möglichkeit der Verfahrensbeistandschaft an. Diese kann im Rahmen eines Familiengerichtsverfahren für das minderjährige Kind vom Gericht bestellt werden, soweit dies zur Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.

Die Bestellung ist in der Regel erforderlich,

  • wenn das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzlichen Vertreter*innen in erheblichem Gegensatz steht,
  • wenn die teilweise oder vollständige Entziehung der Personensorge in Betracht kommt,
  • wenn eine Trennung des Kindes von der Person erfolgen soll, in deren Obhut es sich befindet,
  • in Verfahren, die die Herausgabe des Kindes oder eine Verbleibensanordnung zum Gegenstand haben,
  • wenn der Ausschluss oder eine wesentliche Beschränkung des Umgangsrechts in Betracht kommen.

Der vom Gericht bestellte Verfahrensbeistand nimmt Kontakt zu dem Kind, zu den Eltern und ggfls. zu anderen Beteiligten auf und gibt eine Stellungnahme für das Gericht ab.

Die Bestellung ist in der Regel erforderlich,

  • wenn das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzlichen Vertreter*innen in erheblichem Gegensatz steht,
  • wenn die teilweise oder vollständige Entziehung der Personensorge in Betracht kommt,
  • wenn eine Trennung des Kindes von der Person erfolgen soll, in deren Obhut es sich befindet,
  • in Verfahren, die die Herausgabe des Kindes oder eine Verbleibensanordnung zum Gegenstand haben,
  • wenn der Ausschluss oder eine wesentliche Beschränkung des Umgangsrechts in Betracht kommen.

Der vom Gericht bestellte Verfahrensbeistand nimmt Kontakt zu dem Kind, zu den Eltern und ggfls. zu anderen Beteiligten auf und gibt eine Stellungnahme für das Gericht ab.